Gericht weist Brost-Klage ab
Brost soll eigenmächtig seinen Altersteilzeitvertrag zurückdatiert haben. Für den Abschluss eines Rückversicherungsvertrages zugunsten eines Ruhegeldes habe er keine Genehmigung gehabt. Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat gestern die Klage des früheren Geschäftsführers der Reinhard-Nieter-Krankenhaus gGmbH, Prof. Dipl. Oec. Jörg Brost, gegen seine fristlose Kündigung als Leiter des Eigenbetriebes der städtischen Klinik abgewiesen. Brost selbst war nicht vor […]